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Personalberater/in: Kurzbeschreibung




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Aufgaben
und Tätigkeiten im Überblick
Personalberater/innen
übernehmen Dienstleistungen für Unternehmen bei der Auswahl von
geeigneten Fach- und Führungskräften. Sie analysieren beispielsweise
die zu besetzende Stelle und erarbeiten ein fachliches und persönliches
Anforderungsprofil der zu besetzenden Position und erstellen daraus ein
Bewerberprofil. Dabei beachten sie auch die Positionshistorie und die Unternehmensphilosophie.
Sie übernehmen gegebenenfalls die Bewerbersuche, erstellen Anzeigen
und platzieren diese in der regionalen oder überregionalen Presse
oder in anderen geeigneten Medien. Bei diesem so genannten Headhunting
spielt auch das E-Recruitment eine immer größere Rolle. Sie
übernehmen die Vorauswahl der eingehenden Bewerbungen und beraten
den Arbeitgeber bei der endgültigen Auswahl, gegebenenfalls auch bei
der Abfassung des Arbeitsvertrags. Gegebenenfalls betreuen und beraten
sie die Kandidaten und Kandidatinnen sowie die Arbeitgeber während
der Probezeit.
Personalberater/innen
können darüber hinaus mit einer Reihe weiterer Aufgaben des Personalmanagements
betraut werden. Dazu gehören beispielsweise Aspekte des Personalcontrollings
oder auch Vergütungsberatung, Personalentwicklung oder Outplacement.
Neben Kommunikations- und Überzeugungsfähigkeit sind für
eine Tätigkeit in der Personalberatung Handlungsbewusstsein und Konfliktfähigkeit
notwendig. Mit der entsprechenden Erfahrung ist die Gründung eines
eigenen Personalberatungsunternehmens denkbar.
Zugang
Der
Zugang zur Tätigkeit eines Personalberaters/einer Personalberaterin
ist nicht geregelt. Üblicherweise wird eine betriebswirtschaftliche
oder kaufmännische Vorbildung erwartet, etwa als Betriebswirt/in mit
dem Schwerpunkt Personalwirtschaft und entsprechender Berufserfahrung.
Auch Fachkräfte aus dem Bereich Soziologie, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
oder Psychologie kommen mit entsprechender Weiterbildung und Berufserfahrung
in Frage.
Personalberaterinnen
und Personalberater haben den Auftrag, die Stellensuchenden bei der Arbeitsuche
zu unterstützen, dies im Rahmen der Gesetze des Bundes und des Kantons.
Sie schlagen den Stellensuchenden Arbeitsplätze vor, die im AVAM,
d.h. der Datenbank des Bundes, oder in der Presse erschienen sind und die
dem Profil der Stellensuchenden entsprechen. Hierzu arbeiten sie mit den
Kontaktpersonen für Unternehmen zusammen.
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Sie
beraten die Stellensuchenden bezüglich Weiterbildung oder Massnahmen
zur beruflichen Wiedereingliederung, die ihre Vermittlungsfähigkeit
verbessern und ihre Chancen erhöhen, eine Stelle im angestammten Berufsfeld
wiederzufinden.
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Sie
achten darauf, dass die Stellensuchenden gezielt und konsequent eine neue
Stelle suchen, und dass ihre persönlichen Daten regelmässig auf
den letzten Stand gebracht und geschützt werden. Falls eine stellensuchende
Person den Mindestanforderungen an die Arbeitsuche nicht genügt, wird
sie mit dem Entzug von Taggeldleistungen sanktioniert. |
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